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Geschrieben von JensR am 17.12.2011 um 01:11:

  CE Konformität: 2.4GHz, Bluetooth, Blauzahn

Hallo Leute!

Weiß jemand von Euch, wie das mit der nötigen Konformitätserklärung für Funkanlagen im 2.4GHz Band ist?

Wenn ich meinen µC und ein Sendemodul verwende, bin ich dann Hersteller und muss nachweisen (nachweisen lassen), dass mein System konform ist?
Wenn ich die Verordnung richtig verstehe, brauche ich sogar bei unter 10mW eine Konformitätserklärung?

Wie wird das zum Beispiel bei der Blauzahn gelöst?

Tschöö
Jens



Geschrieben von Sandokahn am 17.12.2011 um 01:49:

  RE: CE Konformität: 2.4GHz, Bluetooth, Blauzahn

Im Normalfall sind die Sende und Empfangsmodule CE zertifiziert ,also ist der Rest Wurscht , also was gesendet wird .



Geschrieben von JensR am 17.12.2011 um 02:25:

  RE: CE Konformität: 2.4GHz, Bluetooth, Blauzahn

1. Längst nicht alle Module sind zertifiziert unglücklich

2. Zum Beispiel:
http://www.divbee.net/data/divbee.pdf

Zitat:

The DivBee® module has been certified for use in European Union countries. If the DivBee® module is incorporated into a product, the manufacturer must ensure compliance of the final product to the European harmonized EMC and low-voltage/safety standards. A Declaration of Conformity must be issued for each of these standards and kept on file as described in Annex II of the R&TTE Directive.
Furthermore, the manufacturer must maintain a copy of the DivBee® module documentation and ensure the final product does not exceed the specified power ratings, antenna specifications, and/or installation requirements as specified in the user manual. If any of these specifications are exceeded in the final product, a submission must be made to a notified body for compliance testing to all required standards.


Es wird wohl kein Modulhersteller dem Systemhersteller einen Blankofahrschein ausstellen - selbst wenn das Modul selber konform ist.
Der Systemhersteller muss nachweisen, dass er alles richtig gemacht hat.

Gilt das auch für Privatpersonen, die für Privatzwecke was bauen?



Geschrieben von Uwe P. am 17.12.2011 um 09:38:

  RE: CE Konformität: 2.4GHz, Bluetooth, Blauzahn

Moin,

Bluegiga Bluetooth Module sind komplett integrierte, zertifizierte, high-performance Funkprodukte.
Diese Module werden bei Blauzahn verwendet.



Gruß



Geschrieben von Sandokahn am 17.12.2011 um 16:21:

 

Solange du nix kommerziell verkauftst Jens isses Wurscht .
WIKI sagt :
Zitat:
Die CE-Kennzeichnung, in der früheren deutschen Gesetzgebung noch „EG-Zeichen“ genannt („EG“ für „Europäische Gemeinschaft/en)“, ist eine Kennzeichnung nach EU-Recht für bestimmte im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) frei verkehrsfähige Industrieerzeugnisse.



Geschrieben von JensR am 17.12.2011 um 20:19:

 

Danke Jungs!

Bluegiga schaut gut aus, klein und leistungsfähig, aber recht teuer und komplizierter zu benutzen als was ich bisher habe.

Sandro:
Hm. Ich weiß nicht so recht.
Das würde ja bedeuten, dass ich im 2.4GHz Bereich alles machen darf, was ich will. Das kann nicht sein, denke ich. Also muss es irgendwelche Schranken geben. Aber welche sind das?
Wenn ich so ein Modul verwende
https://www.google.com/search?q=nrf24l01
dann ist weder der eigentliche Chip noch das Modul CE zertifiziert.
Sie erfüllen zwar die Anforderungen, aber wie sollte ich das als Privatperson nachweisen. Der Chip ist auch zertifizierbar, steht auf der Herstellerseite, aber erneut: Wie soll ich das als Privatperson hinbekommen.

Ich hoffe, ich wirke nicht antagonistisch oder pingelig - ich habe nur folgendes Beispiel vor Augen:
Ich bin mit meiner Selbstbaufunke auf nem Treffen und es gibt einen Flugunfall während ich am Fahren bin.
Dann möchte ich nicht nur ein reines Gewissen haben, sondern auch nicht befürchten müssen, dass mir die Schuld in die Schuhe geschoben werden kann unglücklich



Geschrieben von Sandokahn am 18.12.2011 um 00:17:

 

Die Module werden doch aneinander "gebunden" und schwafeln nur im Paar .
Das heißt einem anderen Empfänger ist sollte es egal sein , was dein Sender erzählt .



Geschrieben von Supersnooper am 18.12.2011 um 00:59:

 

Hallo Jens,

die "ETSI EN 300 328" könnte vielleicht etwas weiterhelfen:
http://www.cs.berkeley.edu/~culler/AIIT/papers/standards/EC%20en_300328v010701o.pdf

Mit vielen der fertigen 2.4ghz Module (xbee, bluebee, btm222, ...) bist Du i.d.R. auf der sicheren Seite (evtl. einstellbare Sendeleistung beachten).

Eigene HF-Designs sind da natürlich komplizierter und mit größerem Risiko verbunden. Flugzeug wird wohl keines vom Himmel fallen, aber die Mobilfunkfrequenzen sind schon recht gut überwacht. Wenn Du da störst gibt's sicherlich schnell Besuch und eine dicke Rechnung.

Will man Elektronik auch verkaufen (zumindest an Privat), dann kommt ja noch mehr dazu: CE, WEEE, RoHS, EMV und bestimmt noch weitere...

Grüße,
Sebastian



Geschrieben von JensR am 18.12.2011 um 01:50:

 

Sandro:
Da bin ich mir nicht sicher und was sagt der Gesetzgeber?


Sebastian:
Danke für den Link - leider verstehe nicht so recht, ob ich damit was anfangen kann unglücklich
Zur Klarheit: Ich mache kein eigenes HF Design, sondern will so eins verwenden:
http://www.ebay.com/sch/i.html?_nkw=nrf24l01
(das grüne mit der integrierten Antenne in "?" Form oder das schwarze mit integrierter Antenne in Kamm-Form)
Die haben 0dBm maximale Sendeleistung.

Ich bin mir sehr sicher, dass ich nicht stören werde - aber wie kann ich das beweisen?



Geschrieben von Sandokahn am 18.12.2011 um 02:20:

 

Jens Jens was hast du dir da wieder vorgenommen ...
Vor allem wie sind da die Regeln dafür auf der Insel ???
Meiner Meinung nach müssen nur das Sende und Empfangsmodul zugelassen sein ,was schlussendlich übertragen wird ist Wurscht die einen jagen Daten über die Funkstrecke der andere guckt der Nachbarin unter der Dusche zu ...



Geschrieben von JensR am 18.12.2011 um 02:34:

 

> Jens Jens was hast du dir da wieder vorgenommen ...

Das frage ich mich auch gerade unglücklich


> Vor allem wie sind da die Regeln dafür auf der Insel ???

EU weit ziemlich gleich, das betreffende Band ist weltweit freigegeben, die Sendeleistung EU-weit gleich.


> Meiner Meinung nach müssen nur das Sende und Empfangsmodul zugelassen sein

Sind meine aber nicht. Sie sind aber _zulassbar_.


> was schlussendlich übertragen wird ist Wurscht

Das habe ich ja nie bezweifelt.

Denk doch an die MHz Zeit zurück, oder CB Funk: Da durfte man auch nicht alles machen, was technisch möglich war. Aber ob man mit dem Signal jetzt die Garage geöffnet oder die Baggerschaufel ausgekippt hat, war damals auch egal.



Geschrieben von Supersnooper am 18.12.2011 um 17:49:

 

Hallo nochmal,

ich wollt noch anmerken, dass ich kein Experte auf dem Gebiet bin. Hab mir auch nur aus Interesse das ein oder andere an gelesen.

Ich glaube aber wir müssen zwei Sorten von Richtlinien unterscheiden. Zum einen die, die man beachten muss, wenn man Elektronik-Produkte verkaufen will ("in den Verkehr bringen"). Egal ob mit oder ohne Funk. Zum anderen die, die speziell schon beim Betreiben von Funksendern/-empfängern zu beachten sind.

Solange Du nichts verkaufen willst kann Dir z.B. auch die Entsorgung (WEEE) egal sein. Manche dieser Richtlinien kann man auch umgehen, indem man nur Bausätze verkauft.

Beim Betreiben von Funkmodulen musst Du dich natürlich an die Frequenzbandzuteilung und in Europa an die genannte ETSI halten. 2,4 bis 2,5 Ghz ist laut "Vollzugsverordnung für den Funkdienst" ohne Genehmigung nutzbar (Typ B). Sehr gut. Da Du aber nicht nur eine Mikrowelle einschalten, sondern Daten übermitteln willst gilt zusätzlich die "ETSI EN 300 328". Und da lese ich z.B. dass Du nur 2,4-2,4835 Ghz nutzen darfst. Auch wenn der nRF24L01 bis 2,525 Ghz geht, so darfst Du nur die ersten 85 Kanäle verwenden. Und da GFSK zunächst kein FHSS ist, gelten die Vorgaben für DSSS. Also maximale abgestrahlte Leistung 100 mW und nicht mehr als 10 mW pro 1 Mhz belegter Bandbreite. Aber da liegst Du ja auch darunter (1mW).

Damit sehe ich die wesentlichen Kriterien als erfüllt. Mehr kannst Du im nRF24 ja auch nicht einstellen. Den Rest sehe ich pragmatisch. Dem Datenblatt des nRF24L01 muss man einfach vertrauen und für die echte Überprüfung braucht es teures Equipment und viel mehr Know-How. Und der Chip wird ja auch in Europa erhältlichen Produkten verkauft. Weiterhin ist 1mW Sendeleistung auch wirklich noch überschaubar (10m ?).



Geschrieben von JensR am 19.12.2011 um 01:51:

 

Danke nochmal. Das hast Du besser zusammengefasst als ich das könnte.
Ich stimme Dir zu.
Aber würde das auch vor Gericht durchkommen?

Reichweite ist angeblich 100m, aber vermutlich nicht bei voller Datenübertragungsrate.



Geschrieben von Supersnooper am 19.12.2011 um 23:31:

 

Zitat:
Original von JensR
Aber würde das auch vor Gericht durchkommen?

Reichweite ist angeblich 100m, aber vermutlich nicht bei voller Datenübertragungsrate.


Ich denke fahrlässiges Handeln sieht anders aus. Außerdem heißt Störsicherheit auch, dass der gute Flugzeughersteller sein Flieger so bauen muss, dass er sich durch eine Hobbyfunke nicht stören lassen darf und eine Betriebssicherheit weiterhin gegeben sein muss. Wenn der wegen einem 1mW (ein D-Netz Handy hat 2000mW) Sender vom Himmel fällt, dann müssten ganze viele andere Menschen ganz viel größere Fehler gemacht haben. Augenzwinkern

Der wahrscheinlichste Fall wäre noch, dass man Mobilfunkfrequenzen blockiert und deswegen Schimpfe von einem Provider bekommst. Aber genau der Fall ist ja eigentlich bei den fertigen Funkmodulen (xbee, btm, bluebee und Deinem) ausgeschlossen, da diese nur 2.4 Ghz ISM Band können.

Wenn man sicher gehen will, dann den Sender in 100m Nähe zu Mobilfunkmasten, Krankenhäusern und dem Frankfurt-Tower einfach ausgeschaltet lassen...

Weiterhin viel Spaß beim Basteln.


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